C. Bergmann Leistungserklärung.
Laut EU-Bauprodukteverordnung 305/2011, gültig seit 01. Juli 2013, sind wir als Händler verpflichtet, Ihnen für alle von harmonisierten europäischen Normen erfassten Bauprodukte die Leistungserklärungen zur Verfügung zu stellen.
Hier können Sie die entsprechenden Erklärungen auswählen und herunterladen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Leistungserklärung auch in Papierform zur Verfügung – am besten schicken Sie uns über das Kontaktformular eine entsprechende Anfrage.